HAUSORDNUNG

  1. Für die Nutzung einer Verkaufsfläche wird ein Standgeld erhoben. Die Höhe des Standgeldes ist abhängig von der gebuchten Fläche. Eine Gebührenübersicht wird öffentlich bekannt gemacht, wie z.B. auf unserer Webseite, sowie auf Flyern oder Listen. Standplätze mit PKW-Nutzung werden zur Verfügung gestellt. Je Veranstaltungsort kann die Mindestabnahme verschieden sein. Ist der laufende Meter länger wie mit Fahrzeug gebucht wurde, so wird die längste bebaute Seite berechnet.

    Neben dem Standgeld kann ein Müll-Pfandgeld erhoben werden, dass am Ende und sauberen Platz der Veranstaltung wieder ausgezahlt wird.

  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht ohne Vorauszahlung der Standgebühr, aufgrund der Organisation nicht. Der Veranstalter, sowie deren Ordner weisen die Plätze zu.
  3. Der Aufbau der Stände muss vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Ebenso ist der Abbau erst nach Ende der Veranstaltung gestattet.
  4. Das Befahren der Fläche ist während der Veranstaltung strengstens verboten.
  5. Der Platz darf erst kurz vor Beendigung der Veranstaltung geräumt werden.
  6. Nach Beendigung der Veranstaltung hat jeder für die Sauberkeit seines Platzes zu sorgen. Das betrifft die Fläche sowohl vor, als auch hinter dem Verkaufsstand. Jeder Standbesitzer hat seinen Müll selbständig an seinen Wohnort zu entsorgen. Ist der Platz ordnungsgemäß geräumt, wird das ggf. hinterlegte Müll-Pfand wieder ausgezahlt.
  7. Schadensersatzansprüche oder entgangener Gewinn können aufgrund höherer Gewalt oder behördlichen Maßnahmen, sowie Verlegung des Veranstaltungstermines, nicht geltend gemacht werden. In diesen Fällen wird das Standgeld zurück gezahlt oder auf Wunsch auf einen anderen Veranstaltungstermin umgebucht.
  8. Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Warengruppen auf ein Maximum zu begrenzen, sofern ein Abweichen vom vereinbarten Warenangebot besteht.
  9. Tiere, Waffen, NS-Symbole, entsprechende Schriften und Filme dürfen nicht angeboten werden.
  10. Der Veranstalter bietet in unregelmäßigen Abständen einen Frühbucher- und einen Treuebonus an. Dieser variiert einmal je Kalenderjahr und hat seine eigenen Voraussetzungen. Diese sind immer auf der Webseite einsehbar und im Anmeldevorgang berücksichtigt. Der Treuebonus wird anhand einer abzustempelnden Karte dargestellt. Auf dieser sind die jeweils gültigen Bedingungen erklärt.
  11. Gerichtsstand ist Itzehoe