
2021 haben wir wieder viele Termine für euch geplant.
Aufgrund der allgemeinen Situation und Regelungen zum Thema Corona, werden wir vor April keine Märkte durchführen. Anfang März entscheiden wir dann weiter.
Bitte bleibt alle gesund. Sobald es losgeht, informieren wir euch über unseren Newsletter!
Noch nicht angemeldet? ...Na dann los! Worauf warten?!
Euer HMF24.eu - Team
Hausordnung
- (1.) Für die Nutzung einer Verkaufsfläche wird ein Standgeld erhoben.
Die Höhe des Standgeldes ist abhängig von der gebuchten Fläche.
Eine Gebührenübersicht wird öffentlich bekannt gemacht, wie z.B. auf
unserer Webseite, sowie auf Flyern oder Listen. Standplätze mit PKW-Nutzung
werden mit mindestens 5 Meter berechnet. Ist der laufende Meter länger wie 5 Meter,
so wird die längste bebaute Seite berechnet.
Neben dem Standgeld wird ein Müll-Pfandgeld erhoben, dass am Ende der Veranstaltung wieder ausgezahlt wird. - (2.) Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht aufgrund der Organisation nicht.
Der Veranstalter, sowie deren Ordner weisen die Plätze zu.
- (3.) Der Aufbau der Stände muss vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein.
Ebenso der Abbau ist erst nach Ende der Veranstaltung gestattet.
- (4.) Ein Befahren der Fläche ist während der Veranstaltung strengstens verboten.
- (5.) Der Platz darf vor Beendigung der Veranstaltung nicht geräumt werden.
- (6.) Nach Beendigung der Veranstaltung hat jeder für die Sauberkeit seines Platzes zu sorgen.
Das betrifft die Fläche sowohl vor, als auch hinter dem Verkaufsstand. Jeder Standbesitzer
hat seinen Müll selbständig an seinen Wohnort zu entsorgen.
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- (7.) Schadensersatzansprüche oder entgangener Gewinn können aufgrund höherer Gewalt oder
behördlichen Maßnahmen, sowie Verlegung des Veranstaltungstermines, nicht geltend gemacht
werden. In diesen Fällen wird das Standgeld zurück gezahlt.
- (8.) Der Veranstalter behält sich vor, bestimmte Warengruppen auf ein Maximum zu begrenzen, sofern
ein Abweichen vom vereinbarten Warenangebot besteht.
- (9.) Tiere, Waffen, NS-Symbole, entsprechende Schriften und Filme dürfen nicht angeboten werden.
- (10.) Gerichtsstand ist Itzehoe